
Unsere Mandantin zeigte der Polizei ein Maskenbefreiungsattest eines einschlägigen Szene-Arztes vor. Für die Beamten Grund genug, ihr ein Ermittlungsverfahren wegen „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ anzuhängen. Nachdem sie das Angebot einer Einstellung gegen eine Geldauflage von EUR 250.- abgelehnt hatte, erhielt sie einen Strafbefehl über EUR 3200.-. Nach Einspruch versuchte das Amtsgericht Aichach sie in einer mehrtägigen...