
Unser Mandant befuhr mit seinem Fahrrad verbotswidrig den Gehweg und wurde von zwei ungehaltenen Ordnungsamtmitarbeitern aufgehalten. Schnell eskalierte die Situation und dem Mandanten flatterten sowohl ein Bussgeldbescheid über EUR 10.- wegen des Fahrens auf dem Gehweg wie auch ein Strafbefehl wegen Beleidigung der Ordnungsamtmitarbeiter über EUR 1000.- ins Haus. Wir legten gegen den Bussgeldbescheid Einspruch...