Unser Mandant hatte offenbar kein glückliches Händchen mit seinen Ex-Freundinnen – und möglicherweise ein „Nein“ nicht ausreichend ernst genommen: Gleich zwei Ex-Freundinnen hatten sich verschworen und ihn wegen Vergewaltigung angezeigt: Eine Tat soll er noch als Heranwachsender begangen haben, eine weitere bereits im Erwachsenenalter. Bereits nach Aktenlage erschien der Vorwurf aus dem Jugendalter zweifelhaft, die...