Das Gegenteil von gut ist gut gemeint: Eine völlig unnötige Geschichte

Nach einem fröhlichen Fussballabend mit den Kumpels ans Steuer gesetzt und auf der regennassen Straße mit Mutters BMW einen Smart gerammt: Unser Mandant ergriff die Flucht und stellte das  beschädigte Fahrzeug ein paar Blocks weiter – unverschlossen – auf einem Parkplatz ab. Der Gedanke: Man könne es ja so aussehen lassen als wäre das Auto gestohlen worden und dann könnte ja schliesslich auch der Dieb den Unfall verursacht haben, oder?  So weit, so „clever“…

Was er nicht bemerkt hatte: Bei dem Unfall war das vordere Kennzeichen abgerissen worden und so stand die Polizei noch in der selben Nacht bei seiner bislang nichtsahnenden Mutter vor der Tür. Noch ehe diese einen klaren Gedanken fassen konnte oder auch nur über ihre (Aussageverweigerungs)Rechte belehrt worden war, konnte ihr die Polizei den Satz entlocken, dass das Auto ja ihr Sohn zu nutzen pflegt. Aber – so fügte sie dann gleich doch noch hinzu – glaube sie eigentlich nicht, dass Ihr Sohn an diesem Abend gefahren sei.  So weit, so halbgut…

Noch in der Nacht tauschten sich Mutter und Sohn rege per Whats-App darüber aus, was man denn jetzt am besten machen soll. Die Idee mit dem geklauten Auto fand man eigentlich ganz gut – und je länger man sich darüber unterhielt geradezu genial. Und so meldete die Mutter den vermeintlichen Diebstahl ihrer Kaskoversicherung und erstatte ein paar Tage später auch noch Strafanzeige bei der Polizei: Schliesslich muss das Ganze ja auch Hand und Fuß haben und glaubwürdig rüberkommen! So weit, so gut gemeint…

Der Polizei kam das Ganze zwar äusserst spanisch vor, aber dennoch konnte man der Mutter nichts anlasten – zumal auch der Chat-Verlauf auf Ihrem Handy völlig blank war und man das Unfallauto zunächst auch nicht fand. So weit – so entspannt.

Nachdem man dann ein paar Wochen später das Auto fand kommt die Polizei nun auch mal auf die Idee beim Sohn vorbeizuschauen. Immerhin soll der ja derjenige gewesen sein, der das Auto als letzter genutzt hat, bevor es „abhandengekommen“ war. Und der würde sich ja sicher freuen, dass „sein“ Auto nun wieder aufgetaucht ist, oder? Nur rechnet der inzwischen überhaupt nicht mehr mit einem Besuch und ist entsprechend überrumpelt. Gefragt, ob man denn mal sein Handy sehen dürfe übergibt er selbiges völlig verdutzt den Beamten und – weil das noch nicht genug ist – auch noch den PIN dazu preis. Und siehe da: Anders als seine Mutter hatte er den Chatverlauf aus der Tatnacht nicht gelöscht: Ein schöneres „Geständnis“ hätte sich kein Polizist je wünschen können! Daraufhin wurde der Sohn natürlich sofort ordnungsgemäss belehrt, dass er nun Beschuldigter ist und als solcher jede Aussage verweigern kann. Und ebenso selbstverständlich müsse er auch seine Mutter nicht belasten.  So weit so ganz schlecht…

Das Ende vom Lied: Eine Anklage gegen den Sohn wegen Unfallflucht und Versicherungsmissbrauch und gegen die Mutter wegen versuchten Betrugs und Vortäuschen einer Straftat.

Nun entschloss man sich dann doch noch einmal einen Anwalt zu fragen: So ganz retten konnten wir die Sache zwar nicht mehr. Aber nachdem wir zunächst argumentativ etwas „aufgerüstet“ hatten (etwaige Beweisverwertungsverbote wegen verspäteter Beschuldigtenbelehrung, verbotene Vernehmungsmethoden der Polizei etc) konnten wir das Amtsgericht zu einem „Deal“ bewegen: Das Verfahren wurde still und leise mit kleinen Geldstrafen unterhalb der Eintragungsgrenze zum Führungszeugnis „beerdigt“. Und auch um den (sonst bei Unfallflucht obligatorischen) Führerscheinentzug kam der Mandant herum. So halbgut – after all, immerhin.

Dabei wäre alles so einfach gewesen:

Hätte die Mutter gegenüber den Polizeibeamten in der Tatnacht jede Aussage verweigert, wäre der Sohn gar nicht erst ins Visier der Ermittler geraten: Die Polizei hätte keinerlei tragfähige Ansatzpunkte gehabt wer in der Tatnacht gefahren war (Mutter, Sohn oder gar irgendeine ganz andere Person?). Aber auch noch bei der Befragung des Sohns hätte es beiden vermutlich den Hals gerettet, wenn er einfach geschwiegen hätte. Sein Handy hätten die Beamten zwar u.U. mitnehmen können – aber zur Preisgabe des PINs hätte ihn niemand zwingen können.

Eine wilde Diebstahlsstory wäre überhaupt nicht nötig gewesen. Hätten alle Beteiligten geschwiegen – und gar nichts gemacht – wäre das Verfahren sofort eingestellt worden. Im Strafrecht ist weniger eben meist mehr.

 

 

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