Polizei filmt und stellt Raser – Verfahren eingestellt!

Aus einem Pressebericht vom 15.09.19:

„Nötigung: BMW-Raser überholt Streife auf A9 – und nötigt vor Polizei andere Autofahrer

Auf der A9 bei Bayreuth (Oberfranken) hat ein Raser eine Streife der Polizei überholt – und war dabei 70 km/h zu schnell. Vor den Augen der Beamten nötigte er auch andere Autofahrer.

Der Fahrer des dunklen BMW M4 aus München überholte am Donnerstagnachmittag eine Videostreife der Verkehrspolizei Bayreuth. Dabei überschritt er deutlich das Tempolimit. Die Polizisten fuhren ihm nach. Durch den dichten Verkehr wurde der Raser in der Einhausung Laineck ausgebremst, sodass die Polizeistreife ihn anhalten und kontrollieren konnte. Zu seiner Fahrweise wollte sich der BMW-Fahrer nicht äußern.“

Das gegen unseren Mandanten wegen Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung und illegalem Kraftfahrzeugrennen geführte Strafverfahren konnte zur Einstellung gebracht werden: Das Video war von zu schlechter Qualität und wir konnten darlegen, dass die Zeugenaussagen in den entscheidenden Nuancen zu unspezifisch waren.

Der Fall zeigt, dass es auch in vermeintlich aussichtslosen Fällen (in flagranti erwischt,Videobeweis) ratsam ist zu schweigen, da sich aus den Ermittlungsakten oft doch noch schlagkräftige juristische Argumente ergeben können um den Tatvorwurf zu Fall zu bringen.

 

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