Der Horror eines jeden Autofahrers: Aus den Augenwinkeln noch ein Schatten von links wahrgenommen und dann ein dumpfer Aufprall: Das Mädchen hatte sich von seinem Vater losgerissen und war unserem Mandanten direkt vor das Auto gelaufen (und blieb zum Glück nur leichtverletzt). Allerdings bemerkte die herbeigerufene Polizei bei unserem Mandanten geweitete Pupillen und gerötete Augen. Der Bluttest auf Cannabis verlief positiv.

Wir konnten jedoch darlegen, dass der Unfall nach den konkreten Umständen auch für einen nüchternen Autofahrer unvermeidbar gewesen wäre. Und da ein fester Grenzwert, bei dem drogenbedingte Fahrunsicherheit angenommen werden kann, – anders als bei Alkohol – für andere Rauschmittel (insb. Cannabis) nicht existiert, musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren vollumfänglich (auch was eine etwaige fahrlässige Körperverletzung des Kindes anbetrifft) einstellen.

 

 

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