Gedächtnislücken nach „Vergewaltigung“? Freispruch!

In bester Feierlaune zog die 18-jährige durchs münchner Nachtleben. Und als sie des ersten Verehrers überdrüssig war dauerte es nicht lang bis sie den nächsten an der Angel hatte. Nach ein paar Drinks bestieg man gemeinsam ein Taxi zu ihr – was danach passierte ist unklar. Jedenfalls erstattete sie am nächsten Tag Anzeige gegen unseren Mandanten – denn, was auch immer passiert war, konnte sie unmöglich gewollt haben. Sie habe sich auch komisch gefühlt obwohl sie kaum etwa getrunken habe – da waren doch sicher KO-Tropfen im Spiel! Trotzdem schilderte sie ein Vergewaltigungsszenario.

Anhaltspunkte für KO-Tropfen konnte der Gerichtsmediziner jedoch nicht finden. Auch gab es durchaus Widersprüche in ihren Aussagen, insb. stand die Videoaufzeichnung aus dem Club, auf der sie turtelnd und knutschend zu sehen war, doch in gewissem Gegensatz zu ihrer Behauptung, dass sie an der Bekanntschaft zu unserem Mandanten nicht sonderlich interessiert gewesen sei.

Rund 2 Jahre nach dem Vorfall konnte dann der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt werden (zu einer ersten anberaumen Verhandlung einige Monate zuvor war Madame erst gar nicht erschienen). Nunmehr behauptete sie jedoch, sich an den Abend praktisch gar nicht mehr erinnern zu können. Und den Angeklagten habe sie auch noch nie gesehen.

Unser Mandant wurde freigesprochen.

 

 

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