Unser Mandant im Teenager-Alter bewohnte – ebenso wie die vermeintlich Geschädigte – ein Zimmer in einem betreuten Wohnheim für kognitiv eingeschränkte Menschen. Nachdem er einen Abend mit der 5 Jahre älteren Frau auf deren Zimmer verbracht hatte, zeigte sie ihn am nächsten Tag wegen Vergewaltigung an.
Im Verlauf des Verfahrens kam heraus, dass sie schon zuvor in 4 anderen Fällen Vergewaltigungen behauptet hatte – wobei die jeweiligen Tatschilderungen sich stark ähnelten. Wir konnten zudem herausarbeiten, dass die Belastungsaussage zahlreiche Unstimmigkeiten und Widersprüche aufwies und es auch Hinweise auf eine suggestive Beeinflussung durch die Mutter der Anzeigeerstatterin gab.
Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.