Revision: Verfahrensfehler führt zur Strafaufhebung

Dem LKA waren kinderpornografische Bilder zugespielt worden, die den sexuellen Missbrauch eines ca 10 Jahre alten blonde Jungen in verschiedenen Varianten zeigten. In mehrjährigen Ermittlungen konnte die Polizei die Identität des Jungen aufklären: Insb. konnten Erstellzeitpunkte und Ort der Fotos rekonstruiert werden und so in der Folge nach Zeugenbefragungen (insb. beim örtlichen Fussballverein) der betreffende Junge ausfindig gemacht und vernommen werden. Dieser konnte zwar zu den eigentlichen Taten an sich nichts sagen, da er während dessen wohl geschlafen hat – jedoch erkannte er an Hand der Fotos die Wohnung seines ehemaligen Fussballtrainers wieder.

Die Staatsanwaltschaft legte unserem Mandanten schliesslich  11 Fälle u.a. des (schweren) sexuellen Missbrauchs von Kindern zur Last, die dieser fotografisch festgehalten und seinerzeit ins Netz gestellt hatte – und die er, wie die Durchsuchung ergab, nach wie vor noch auf seinem Laptop abgespeichert hatte.

Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer hierfür  eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten.

Indes konnten wir in der Verhandlung vor dem Landgericht Leipzig im Rahmen unserer Verteidigungsstrategie zahlreiche strafmildernde Gesichtspunkte ins Feld führen: Z.B. hatte unser Mandat zwischenzeitlich eine Sexualtherapie absolviert und (unter unserer Vermittlung) dem seinerzeitigen Opfer einen Schmerzensgeldbetrag von EUR 5000.- gezahlt. Auch wirkte sich die lange Verfahrensdauer zu seinen Gunsten aus, so dass das Landgericht schlussendlich – unserem Antrag nahekommend – nur eine Strafe von 2 Jahren und 8 Monaten auswarf.

In der Verhandlung hatten wir zudem beantragt, für die Dauer der Vernehmung unseres Mandanten zu dessen Schutz die Öffentlichkeit auszuschliessen. Dem war das Gericht auch nachgekommen – hatte jedoch später übersehen, dass in diesem Fall auch die Plädoyers und das letzte Wort des Angeklagten hätten in nichtöffentlicher Sitzung abgehalten werden müssen!

Diesen Verfahrensfehler beanstandeten wir mit der Revision. Zu recht, wie der Bundesgerichtshof befand: Mit Beschluss vom 27.11.19 hob er die gegen unseren Mandanten verhängte Strafe auf.

In der Neuverhandlung konnten wir schliesslich eine Bewährungsstrafe für unseren Mandanten erreichen.

 

(Bundesgerichtshof 5 StR 530/19)

Presseberichte zum Fall:

Staatsanwalt wirft Erzieher schweren sexuellen Missbrauch vor

https://www.bild.de/regional/leipzig/leipzig-news/leipzig-fussballtrainer-missbrauchte-jungen-11-72353838.bild.html

 

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