Falsche Maskenatteste? Freispruch vor dem LG Augsburg

Unsere Mandantin zeigte der Polizei ein Maskenbefreiungsattest eines einschlägigen Szene-Arztes vor. Für die Beamten Grund genug, ihr ein Ermittlungsverfahren wegen „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ anzuhängen.

Nachdem sie das Angebot einer Einstellung gegen eine Geldauflage von EUR 250.- abgelehnt hatte, erhielt sie einen Strafbefehl über EUR 3200.-. Nach Einspruch versuchte das Amtsgericht Aichach sie in einer mehrtägigen Verhandlung mürbe zu reiten und erhöhte die Strafe schliesslich auf EUR 4800.-.

In der nunmehrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Augsburg konnten wir – nach Stellung von Beweis- und Befangenheitsanträgen – nach über 2-jähriger Verfahrensdauer nunmehr schlussendlich einen Freispruch erwirken.

 

Der Strafverteidiger

 

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Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

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