Vergewaltigung? Freispruch vor dem AG München

Eine Situation in die jeder leicht geraten kann:

Unser Mandant und eine Arbeitskollegin unterhielten einige Zeit lang eine lockere Sex-Beziehung: Hin und wieder in unregelmässigen Abständen nach der Arbeit etwas trinken gehen und dann zu Ihr, nach einem netten Abend noch eine schöne Nacht, ohne Zwänge und Verpflichtungen. Die Kollegin – die sich ohnehin gerade von ihrem Ex-Freund getrennt hatte – genoss diese Leichtigkeit ebenso wie unser Mandant. Und so war es auch nichts ungewöhnliches, dass man sich irgendwann auch mal 4 Wochen lang nicht mehr getroffen hatte bevor sie dann unseren Mandanten eines späteren Abends wieder anschrieb ob er noch Lust hätte mit ihr in einen Club zu gehen, sie sei zwar gerade schon mit Freunden unterwegs gewesen, aber noch nicht müde.

Im Club tranken beide dann nur noch einen Drink, bevor man schon bald ein Taxi zu ihr bestieg.

Was dann im einzelnen geschah bleibt unklar. Sie sagte später aus, dass sie plötzlich müde wurde – offenbar hatte sie doch mehr Alkohol intus als ihr gut tat. An das weitere Geschehen habe sie keine Erinnerung mehr. Das nächste an was sie sich erinnert, sei dass man im Bett lag und er plötzlich über – und wohl auch in ihr – gewesen wäre.  So weit, so gewöhnlich. Er hätte wohl noch etwas gemurmelt wie „wir können nicht weitermachen, wir haben ja gar keine Kondome“. Sie sei daraufhin ins Bad gegangen, habe sich einen Morgenmantel angezogen und wieder neben ihn schlafen gelegt. Am nächsten Morgen – wieder nüchtern – wäre sie dann überrascht gewesen, dass er neben ihr lag und meinte nur „es ist jetzt besser wenn du gehst“.

Nach einem Gespräch mit ihrer besten Freundin – einer jungen Polizeibeamtin – war sie plötzlich der Überzeugung, dass sie das Ganze eigentlich gar nicht gewollt habe. Deshalb müsse unser Mandant ihren Rausch schamlos ausgenutzt haben, um sie quasi im Schlaf zu vergewaltigen. Die Freundin überredete sie daraufhin, Anzeige zu erstatten.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht München – 2 Jahre nach dem Geschehen – verwickelte sich die junge Frau zunehmend in Widersprüche zu ihrer ursprünglichen Vernehmung. Auch konnten wir herausarbeiten, dass sie sich zum vermeintlichen Tatzeitpunkt wieder Hoffnungen bei ihrem Ex-Freund gemacht hatte. Wir stellten daher die Hypothese auf, dass es ihr am nächsten Morgen schlichtweg unangenehm war, dass sie sich am Abend wieder mit unserem Mandanten eingelassen hatte und daher die Situation – an die sie angeblich keine Erinnerung mehr hatte – im Nachhinein für sich zu einer Vergewaltigung umgedeutet hat.

Unser Mandant wurde freigesprochen.

 

 

Ähnliche:

Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Sexuelle Nötigung? Freispruch vor dem AG Pasewalk

„Opfer“ erfindet Vergewaltigung um von eigener Drogenstraftat abzulenken

Angebliche Vergewaltigung mit Handy aufgenommen – Freispruch

Vergewaltigungsvorwurf im Kampf ums Sorgerecht – Freispruch

 

 

Der Strafverteidiger

 

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

Berlin

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München

Berlin

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München