Vergewaltigungsvorwurf im Kampf ums Sorgerecht – Freispruch

Eine langjährige „On-Off“-Beziehung und ein eskalierender Sorgerechtsstreit: Als letzte Waffe im Kampf um die Kinder erhebt die Mutter nun den Vorwurf, unser Mandant habe sie jahrelang wiederholt vergewaltigt, geschlagen und gequält.  Auch gegenüber den Kindern sei er übergriffig geworden. Kurz zuvor hatte im familiengerichtlichen Verfahren aufgrund mehrerer Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Mutter das Gericht das Sorgerecht dem Vater zugesprochen. Motiv für Falschbezichtigung offenkundig? Sollte man meinen. Dennoch erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der vermeintlichen Sexualdelikte.

In der Hauptverhandlung verstrickt sich die Anzeigeerstatterin immer tiefer in Widersprüche – bis sie schlussendlich aufgibt und (wohlberaten) jede weitere Aussage verweigert. Das Gericht spricht unseren Mandanten nach rund 4-jähriger Verfahrensdauer frei.

 

 

ähnliche:

Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

Sexuelle Nötigung auf Stadtfest? – Freispruch vor dem Amtsgericht Pasewalk

Opfer erfindet Vergewaltigung

 

weitere Infos: www.sexualdelikte.com

Der Strafverteidiger

 

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

Berlin

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München

Berlin

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München