Der Mandant wusste zunächst mit der Vorladung wegen einer – Jahre zurückliegenden – angeblichen Vergewaltigung so überhaupt gar nichts anzufangen. Eine ehemalige Schulkameradin soll er eines Nachmittags im elterlichen Garten vergewaltigt haben.
Das vermeintliche Opfer hatte die Vorwürfe jedoch erstmalig im Rahmen eines gegen sie selbst geführten Verfahrens wegen Betäubungsmittelbesitzes vorgebracht – naheliegenderweise hatte sie sich offenbar von einer „traumatischen“ Vorgeschichte mildernde Umstände erhofft. Schlussendlich verweigerte sie jede weitere Aussage. Das Verfahren gegen unseren Mandanten wurde eingestellt.
Ähnliche:
Sexueller Missbrauch nur eingeredet?
Vergewaltigungsvorwurf im Kampf ums Sorgerecht
Sexuelle Nötigung auf Stadtfest? Freispruch
Weitere Infos: www.sexualdelikte.com