Disco-Schlägerei – Freispruch in der Berufung

Eine Disco auf dem Land, zwei Grüppchen und ein Streit von dem später keiner mehr so recht sagen konnte um was es eigentlich ging: Am Ende flogen Fäuste und Tische. Ein bischen Blut floss auch. Das juristische Nachspiel vor dem Amtsgericht Freising war zunächst von sichtlicher Sympathie zu Gunsten des vermeintlich Geschädigten und seiner Begleiter getragen.

In der Berufung waren denn aber die Widersprüche in den Belastungsaussagen – insb. wer von ihnen denn nun eigentlich als erster beim „Schlichten“ gewesen sein will – doch ein bischen zu viel des Guten. Das Landgericht sprach unseren Mandanten frei.

Pikantes Detail am Rande: Interessanterweise hatte ihn keiner der Beteiligten wiedererkannt. Er hatte jedoch selbst gegenüber der Polizei seine Beteiligung an dem Geschehen (wenn auch nicht als Täter) eingeräumt und damit das Verfahren gegen sich selbst überhaupt erst in Gang gesetzt. Hätte er von vornherein – was wir Verteidiger immer raten – geschwiegen – wäre es erst gar nicht zur Anklage gekommen!

 

 

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Der Strafverteidiger

 

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