Widerstand? Vorwurf gegen Mandantin fallengelassen – Falschaussageverfahren gegen Polizistin!

Unsere Mandantin  geriet am Rande einer Corona-Demo ins Visier der Polizei weil sie angeblich Mund und Nase nicht ordnungsgemäss abgedeckt hätte. Als die Beamten sie „zur weiteren Bearbeitung“ abführen wollten hätte sie gewaltsam Widerstand geleistet, indem sie sich „mit ihrem Körpergewicht gegen die Maßnahme stemmte“.

In der Verhandlung vor dem Amtsgericht bekräftigte die Polizistin auf unsere eingehende Befragung ihre Aussage nochmals: Die Polizisten seien zu zweit gewesen und hätten aufgrund der Widerstandshandlung deutlich Kraft aufwenden müssen um die Mandantin aus der Menschenmenge zur Wache zu schieben.

Was die Polizistin nicht wusste: Glücklicherweise hatten wir ein Video des Vorfalls, das andere Demonstrationsteilnehmer aufgenommen hatten. Und so konnten wir dem Gericht eindeutig vorführen, wie 3 von 5 Polizeibeamten die schmächtige, abseits der Menge stehende und mit einem Schal ordnungsgemäss verhüllte 58-jährige problemlos und ohne jeden Widerstand wegführten.

Das Verfahren gegen unsere Mandantin wurde daraufhin sofort eingestellt und unsere Anwaltskosten der Staatskasse auferlegt. Die aufgebrachte Staatsanwältin leitete gegen die Polizistin ein Strafverfahren wegen uneidlicher Falschaussage ein.

 

(Amtsgericht Tiergarten 247 Cs 231 Js 1175/21 77/21)

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