Vergewaltigung? Wo lag nochmal der Teppich?

Eine „toxische“ Beziehung, die geprägt war von Machtspielchen, Misstrauen und Überwachung. Die beiden Kinder hielten das Verhältnis zwischen unserem Mandanten und seiner (Ex)Freundin aber immernoch aufrecht – wobei schon über Monate hinweg niemand so recht wusste, ob gerade „Schluss“ war oder nicht: Zwar lebte man inzwischen auch in getrennten Wohnungen, aber jeder hatte noch den Schlüssel des anderen und man ging auch wie selbstverständlich hier wie dort ein und aus und machte den Haushalt des anderen.

Als unser Mandant jedoch eines Tages wie selbstverständlich ankündigte morgen seine Tochter von einer anderen Frau mitzubringen, „damit alle Kinder sich mal kennenlernen“, platzte seiner Freundin der Kragen und sie zeigte ihn kurzer Hand wegen angeblicher Vergewaltigung an.

Allerdings war ihre Aussage von erheblichen Inkonstanzen, Widersprüchen und Unstimmigkeiten geprägt: Zwar schilderte sie sehr anschaulich wie sie von einem Spieleteppich im Kinderzimmer hinweg über den Flur an den Haaren auf die Wohnzimmercouch des angeblichen Geschehens gezerrt worden sei.  Nur konnten wir durch friedliche Familienfotos vom angeblichen Tattag nachweisen, dass besagter Teppich die ganze Zeit im Wohnzimmer gelegen hatte!

Unser Mandant wurde daraufhin freigesprochen.

 

(AG Tiergarten (265 Ls) 284 Js 590/20 (22/20)

Der Strafverteidiger

 

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Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

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