Missbrauch der Stieftöchter – Deal mit 11 Monaten auf Bewährung

Die Vorwürfe wiegen schwer: Unser Mandant wurde von seinen Stieftöchtern beschuldigt, sie jeweils im vorpupertären Alter wiederholt sexuell missbraucht zu haben.

Das Verfahren sollte zunächst – wegen einer im Raum stehenden Strafe von mehr als 4 Jahren – vor dem Landgericht Berlin geführt werden. Frühzeitig hatten wir jedoch Verständigungsgespräche mit Staatsanwaltschaft und Gericht aufgenommen. Das Verfahren wurde schliesslich nur vor dem Amtsgericht eröffnet. Zwar konnte sich der sachbearbeitende Staatsanwalt im Vorfeld der Verhandlung – insb. in anbetracht der schwereren Tatfolgen für die Opfer – keine Bewährungsstrafe mehr vorstellen.

In der Verhandlung signalisierte jedoch das Gericht, dass bei einem Geständnis eine Strafe von 2 Jahren auf Bewährung möglich wäre. Auch dies war für den Mandanten jedoch indiskutabel, da er ab einer Strafe von 1 Jahr seine Stellung als Beamter verlieren würde, so dass sich abzeichnete, dass wir in einer mehrtätigen Verhandlung versuchen würden müssen, durch intensive Befragungen die Glaubhaftigkeit der Angaben der vermeintlichen Opfer zu erschüttern.

Nach weiteren Gesprächen mit Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage einigten wir uns schliesslich auf eine Schmerzensgeldzahlung von EUR 20.000.-.  Im Gegensatz erhielt unser Mandant eine Bewährungsstrafe von lediglich 11 Monaten (und konnte somit Beamter bleiben).

 

Der Strafverteidiger

 

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Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

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