
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen seine Nichte sexuell missbraucht zu haben. Im Ermittlungsverfahren „rüsteten“ wir argumentativ massiv auf: Insb. streuten wir Zweifel an der Zuverlässigkeit der Erinnerung des Mädchens und stellten die angebliche Tatzeit in Frage. Dies verschaffte uns eine günstige Verhandlungsposition in der Hauptverhandlung, so dass wir letztlich das Verfahren vor dem Amtsgericht Fürstenwalde mit...