Als ihre pupertierende Tochter plötzlich lieber mit Freundinnen um den Block zieht als in die Schule zu gehen und sich auch sonst rebellisch zeigt, ist für die Mutter die Sache sonnenklar: Ihr Kind muss sexuell missbraucht worden sein! Und nachdem ihr Ex-Lebensgefährte FKK-Fan ist und im Urlaub auch immer unzählige Nacktfotos (von sämtlichen Familienmitgliedern) angefertigt hatte, gab es für sie nur eine logische Schlussfolgerung: Der Mann ist pädophil. Und überhaupt, hat er ja auch die Töchter einer Freundin immer so komisch angeschaut. Eine „Beratung“ bei der Opferschutzorganisation“Wildwasser“ bekräftigte den Verdacht und so erstatttete die Mutter – zunächst ohne Wissen Ihrer Tochter – Anzeige gegen unseren Mandanten. Am Abend bevor das Mädchen für ein Jahr zu einem Auslandspraktikum abflog, drängte sie: „Jetzt kannst Du mir ja erzählen was vorgefallen ist, hat er Dich angefasst?“. Es folgte ein kleinlautes und unspezifisches “ ja, einmal“.
Zurück aus Südamerika, eineinhalb Jahre und eine Psychotherapie später war die Tochter überzeugt, dass es mehrfache sexuelle Übergriffe gegeben habe, die sie nur verdrängt gehabt hatte. Sie hätte auch immer Angst gehabt, schwanger zu werden. Ob ihr Stiefvater denn auch Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt hätte, wollte der Polizist in einer späteren Vernehmung wissen. Die Antwort „Nein, das nicht..“ hielt die Ermittlungsbehörden nicht davon ab, das Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes über einen Zeitraum von 9 Jahren weiter zu betreiben.
Wir konnten nach sorgfältiger Analyse der Verfahrensakten die These untermauern, dass bei einer derartigen Aussageentwicklung die Tochter die seinerzeitige Frage ihrer Mutter nach einem etwaigen Missbrauch möglicherweise nur bejaht hatte um ihre Ruhe zu haben und die mehrmonatige gedankliche Beschäftigung mit der Thematik sich dann verselbständigt und bei ihr eine bloße „Scheinerinnerung“ hervorgerufen haben kann. Tatsächlich fanden sich in älteren Therapieberichten noch keinerlei Hinweise auf einen Missbrauch – wohl aber die Diagnose einer mittelgradig ausgeprägten psychischen Erkrankung. Auch konnten einige Angaben des Mädchens zum angeblichen Randgeschehen durch einen anderen Zeugen widerlegt werden. Die Staatsanwaltschaft folgte schliesslich unseren Argumenten und stellte das Verfahren sanktionslos ein.
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weitere Infos: www.sexualstrafrecht.com