Der Mandant machte einen gebrochenen Eindruck als er mit dem erstinstanzlichen Urteil in der Hand in unserer Kanzlei erschien. Unfähig mir selbst den unfassbaren Sachverhalt zu schildern, konnte mir nur seine Begleitung ein ungefähres Bild vermitteln. Was war geschehen? Eigentlich eine ganz alltägliche Konstellation: Im Rahmen einer „On-Off“-Beziehung kam es zu einer Trennung – und wie so oft zuvor schon – dann doch wieder zu „Versöhnungssex“. Doch diesmal sollte – wie sich naturgemäss jedoch erst später herausstellte – das Beziehungsende endgültig sein. Es folgte zunächst eine Anzeige wegen angeblicher mehrerer Beleidigungen gegen unseren Mandanten und dann – ganz beiläufig – auch der Vorwurf: „Ach ja, und vergewaltigt hat er mich übrigens auch“. Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht glaubten – wie leider häufig – der Belastungsaussage allzu unkritisch.
In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin konnten wir – inzwischen 6 Jahre nach der vermeintlichen Tat – durch Auswertung des Handys unseres Mandanten SMS-Nachrichten der Belastungszeugin ins Verfahren einführen, die – so das Gericht im Urteil – „mit einer stattgefundenen Vergewaltigung nicht in Einklang zu bringen sind“.
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