Unser einschlägig vorbestrafter Mandant hatte bereits eine 5 1/2-jährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs abgesessen. Nach seiner Entlassung wurde ihm vom Amt eine Wohnung zugewiesen, die er nur mit elektronischer Fußfessel verlassen durfte – inmitten einer Wohnsiedlung junger Familien, im Erdgeschoss und mit Blick auf den Kinderspielplatz.
Es dauerte nicht lange, bis bei ihm wieder Kinder ein- und ausgingen – und unser Mandant laut Anklage rückfällig wurde. Für das Landgericht Hannover Grund genug, ihn für immer wegsperren zu wollen: Es verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von 3 1/2 Jahren mit anschliessender Sicherungsverwahrung.
Auf unsere Revision zum Bundesgerichtshof wurde das Urteil schliesslich aufgehoben und unser Mandant kam frei.
(BGH 3 StR 287/19)
Presse: https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Sicherungsverwahrung-fuer-paedophilen-Straftaeter
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