Als unsere 92-jährige Mandantin erfuhr, dass gegen sie wegen Unfallflucht ermittelt wird, begab sie sich direkt zur Polizei um „das zu klären“. Schnell verwickelte der freundliche Beamte die betagte Dame in ein Gespräch und natürlich dauerte es keine 2 Sätze bis sie einräumte, zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort ihr Auto geparkt zu haben. Von einem Anstoss habe sie aber nichts bemerkt – was dem Beamten allerdings aufgrund der doch erheblichen Schäden an dem vor ihr geparkten Fahrzeug, die ein wachsamer Zeuge mit 23 Handyfotos eifrig dokumentiert hatte, wenig plausibel erschien.
Auf den Fotos war allerdings auch zu sehen, dass das Fahrzeug unserer Mandantin leicht schräg in der Lücke stand. Wir stellten daher die These in den Raum, dass unsere Mandantin möglicherweise ihr Auto schlichtweg schlecht eingeparkt haben könnte, so dass sie mit dem rechten Hinterrad auf dem Bordstein gestanden hat. Wenn sie dann aber nur vergessen hat die Handbremse anzuziehen, könnte ihr Auto doch später von selbst abgerollt sein und das vor ihr parkende Fahrzeug angeschrammt haben!
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren daraufhin eingestellt.
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