Die Geschichte ist skurril: Unser Mandant nimmt heimlich den Geschlechtsverkehr mit seiner Freundin als Audio-Datei auf – eigentlich nur um ihr manipulatives Verhalten ihm gegenüber zu dokumentieren. Wenige Tage später zeigt sie ihn plötzlich wegen Vergewaltigung an.
Vor Gericht rettet ihm genau dieses heimliche Tondokument die Freiheit: Das Gericht hält die Aufnahme für verwertbar und spricht ihn frei, da die Aufnahme keinerlei Hinweise auf eine Vergewaltigung enthält und zudem in mehreren Punkten in klarem Widerspruch zur Belastungsaussage steht.
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