Eine unendliche Geschichte: Im Prozess um einen angeblichen sexuellen Übergriff in einem Krankenhausfahrstuhl tut sich die Berliner Justiz schwer mit dem Vergewaltigungsparagrafen § 177 StGB: Begründet die geschlossene Aufzugtür eine „schutzlose Lage“ oder stellt sie gar „Gewalt“ dar? Bereits zum zweiten Mal im selben Verfahren war unsere Revision gegen das erstinstanzliche Urteil wegen fehlerhafter Rechtsanwendung durch das Gericht erfolgreich. Das Verfahren muss nun zum dritten Mal neu aufgerollt werden.
(Kammergericht 121 Ss 61/19)