Das saarländische Oberverwaltungsgericht hat auf unseren Antrag hin die Kontaktbeschränkung für Familien gekippt. Damit dürfen sich Verwandte bis auf weiteres wieder in unbegrenzter Zahl treffen. Das Gericht hat die Regelungen der saarländischen Verordnung als widersprüchlich und zu unbestimmt moniert.
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