Morgens, kurz vor 7 klingelte die Polizei Sturm: Dem völlig überraschten Mandanten noch kurz den Durchsuchungsbeschluss unter die Nase gehalten und dann sämtliche Computer, Tablets und Handys aus dem Haus getragen: Der Vorwurf: Besitz von Kinderpornografie. Tatsächlich fand man bei der Auswertung – einige wenige – strafrechtlich problematische Bilder.
Wir konnten nachweisen, dass auf den Rechnern sich mehrere tausend Dateien „normaler“ Pornografie befanden, so dass es nicht unwahrscheinlich war, dass die wenigen kinderpornografischen Bilder ungewollt mit heruntergeladen wurde. Das Verfahren wurde eingestellt.
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Weitere Infos: www.sexualdelikte.com