Der Aufprall erfolgte mit 70 km/h – der aus dem Bus aussteigende Fahrgast hatte keine Chance. Oder etwa doch?

Unser Mandant musste als drittes Fahrzeug hinter dem mit Warnblinker haltenden Linienbus stehen bleiben. Da die Gegenfahrbahn frei war, scherte er zum Überholen aus und beschleunigte seinen 5er-BMW auf rund 70 km/h. In diesem Moment trat der Fahrgast hinter dem Bus die Gegenfahrbahn um die Straße zu überqueren. Noch der Aufprall zerriss seine Blutgefässe, er war höchstwahrscheinlich bereits tot als er 20m weiter auf dem Asphalt aufschlug.

Grob verkehrswidriges Überholen wird vom Gesetz wie Trunkenheit im Verkehr behandelt. Kommt es hierbei zu einem tödlichen Unfall, droht (auch  nicht vorbestraften Fahrern) eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung – insb. nachdem in jüngster Zeit Raser sogar wegen Mordes verurteilt werden. Eine besondere Verteidigungsstrategie musste also her:

Unsere These, dass der Getötete während des Aussteigens mit seinem Handy beschäftigt war, konnte nicht widerlegt werden. Ein eingeholtes Sachverständigengutachten bestätigte, dass der Unfall daher für das Opfer bei gehöriger Aufmerksamkeit zu vermeiden gewesen wäre. Der Mandant verzichtete freiwillig auf seinen Führerschein, schrieb einen Entschuldigungsbrief an die Witwe des Opfers und begab sich psychologische Behandlung.

Die Angelegenheit konnte im schriftlichen Verfahren mit einer Geldstrafe von EUR 8000.- beigelegt werden. Und seinen Führerschein hat er inzwischen auch wieder.

 

 

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