Unser Mandant führte heisse Chats in einer Whats-App-Gruppe. Dummerweise fungierte als Administratorin der Gruppe eine 15-jährige. Die Staatsanwaltschaft unterstellte dem Mandanten nun, er habe das Alter des Mädchens gekannt oder zumindest kennen können und billigend in Kauf genommen und ermittelte gegen ihn wegen sexuellem Missbrauchs von Jugendlichen.
Wir konnten darlegen, dass das Mädchen sich als 18-jährige ausgegeben hatte und auch die Profilbilder keinen eindeutigen Schluss auf ihr wahres Alter zuliessen. Das Verfahren wurde eingestellt.
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