Immer wieder kommt es vor, dass das Sexualstrafrecht, insb. Missbrauchsvorwürfe im Sorgerechtsstreit instrumentalisiert werden. Der Klassiker:
Unser Mandant lag mit seiner Ex-Frau schon etwas länger im Clinch um das Umgangsrecht mit seiner zweieinhalbjährigen Tochter. Insb. wurden vereinbarte Treffen von der Kindsmutter kurzfristig abgesagt oder der Kontakt zeitweise ganz unterbunden. Umso erstaunter war unser Mandant, als die Kindsmutter bestgelaunt die Kleine eines Samstag vormittags bei unserem Mandanten und seiner neuen Lebensgefährtin vorbeibrachte. Man verbrachte gemeinsam einen herzlichen Tag miteinander, war im Zoo, spielte Fußball und kochte Spaghetti.
In der darauffolgenden Woche dann das böse Erwachen: Die Mutter hatte unseren Mandanten wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt, weil das Mädchen (das noch nichteinmal zusammenhängende Sätze sprechen konnte!) angeblich behauptet hätte, man sei zu dritt nackt im Wohnzimmer gesessen und habe sich gegenseitig massiert.
Auffällig: Nur wenige Tage später fand eine Anhörung vor dem Familiengericht statt, anlässlich derer über die Neuregelung des Umgangsrechts befunden werden sollte. Das war dann doch etwas zu viel des Zufalls – zumal die Lebensgefährtin unseres Mandanten die Vorwürfe widerlegen konnte und auch das Mädchen ihre diesbezügliche Aussage plötzlich nicht mehr bestätigen wollte.
Das Verfahren wurde eingestellt.
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