Es traf vor allem Jugendliche, die sich während des „Lockdowns“ weiterhin mit ihren Freunden trafen, Verstösse gegen die Maskenpflicht aber auch Demonstranten gegen die Corona-Massnahmen oder einfach nur Menschen, die vermeintlich den Mindestabstand von 1,50m nicht einhielten: Speziell im süddeutschen Raum (Bayern/Baden-Württemberg) verhängten die Behörden exzessiv Bussgelder zwischen EUR 150.- und 300.- wegen Verstoß gegen die Kontaktbeschränkungen bzw Verletzung des Mindestabstandsgebots.
Wir konnten unter sorgfältiger Auswertung der bislang zum Thema ergangenen verwaltungs- und verfassungsrechtlichen Rechtsprechung darlegen, dass die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnungen mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig bzw unwirksam sind.
Sämtliche von uns vertretenen Verfahren wurden daraufhin eingestellt und teilweise sogar die Anwaltsgebühren der Staatskasse auferlegt.
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Weitere Infos:
https://www.bussgeldkatalog.org/corona/