Blutige Gartenparty – Anklage nicht zugelassen

Auf der Kleingartenparty floss der Alkohol reichlich – und als es schliesslich „Stress“ gab machte sich das spätere Opfer mit knapp 3 Promille auf den Heimweg. Doch unser Mandant folgte ihm zusammen mit einem Grüppchen mehrer Personen. Das Opfer wurde durch Schläge und Tritte zu Boden gebracht und erlitt eine Stichwunde in den Unterbauch, sein Handy und Geldbeutel kamen abhanden. Wer ihn da genau malträtierte, konnte er jedoch nicht sehen. Und während das Opfer stark blutend mit dem Krankenwagen abtransportiert wurde, kam unser Grüppchen kurze Zeit später bestgelaunt zurück auf die Party.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung und erhob schließlich Anklage.

Wir argumentierten, dass in besagter Kleingartenanlage an dem launigen Sommerabend auch völlig andere Täter das Opfer überfallen haben könnten. Und selbst wenn es unser Grüppchen gewesen sein sollte, wäre ja gar nicht sicher, dass auch tatsächlich alle, insb. unser Mandant, sich an dem Angriff beteiligt haben!

Das Gericht folgte unserer Argumentation, lehnte die Eröffnung des Verfahrens ab und legte die Anwaltskosten der Staatskasse auf.

 

 

Der Strafverteidiger

 

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

Berlin

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Rechtsanwalt Claus Pinkerneil

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München

Berlin

Mendelssohnstraße 27
10405 Berlin
Tel: (030) 31 00 40 80
Fax: (030) 31 00 43 83

Mobil: 0172-860 32 62

München

Nymphenburger Straße 147
80636 München
Tel: (089) 13 999 133
Fax: (089) 13 999 134

Mobil: 0172-860 32 62

 

pinkerneil@yahoo.de

fachanwalt-rechtsanwalt-strafrecht.de

Kanzlei München