Unser Mandant hatte eine Hausdurchsuchung und wurde wegen Besitzes von Kinderpornografie vom Amtsgericht Zossen – damals noch nicht durch uns vertreten – zu 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung verurteilt. Später bemerkte die Justiz bei genauerem Hinsehen, dass ein Teil der Bilder von ihm selbst aufgenommen worden waren und ihn beim dreimaligen schweren sexuellen Missbrauch eines Nachbarsjungen zeigen. In der darauf folgenden weiteren Verhandlung vor dem Amtsgericht musste mit der ursprünglichen Verurteilung eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet werden – so dass die ursprüngliche Bewährung hinfällig wurde und Mandant zu insgesamt 3 Jahren 9 Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde.
In der Berufung vor dem Landgericht Potsdam konnten wir das Gericht davon überzeugen, dass es sich um minderschwere Fälle handelte und auch die Verurteilung wegen Kinderpornografie zu hoch gegriffen war. Im Ergebnis schlugen die 3 Fälle des schweren Missbrauch somit mit gerade mal 2 Monaten mehr gegenüber der ursprünglichen Verurteilung wegen Kinderpornografie zu Buche: Das Landgericht halbierte die Strafe praktisch auf insgesamt 2 Jahre zur Bewährung.
Presse: https://www.maz-online.de/lokales/teltow-flaeming/rangsdorf/kindesmissbrauch-in-rangsdorf-landgericht-potsdam-verhaengt-bewaehrungsstrafe-LX3KYJGKI5FKTKYBFZ6Y4IPV7A.html
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