Geradezu der Klassiker: Mit der aufkeimenden Pupertät gerät das enge Verhältnis der Stieftochter zu unserem Mandanten zur Schwärmerei, bis hin zu gegenseitigen Liebesbekundungen per whats-app. Der leibliche Vater des Mädchens – bei dem sie im zweiwöchigen Wechselmodell zeitweise lebt – wittert daraufhin sexuellen Missbrauch seiner Tochter und nutzt diesen Verdacht um nunmehr das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Eine „Vorbereitung“ des Mädchens durch einen Psychologen unter Einbindung des Jugendamtes tat ihr übriges und so führte die Staatsanwaltschaft schliesslich auf die Strafanzeige des Vaters über drei Jahre lang gegen unseren Mandanten ein Verfahren wegen mehrfachen schweren sexuellen Missbrauchs der damals 13-jährigen.
Wir konnten aufgrund unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Sexualdelikte und der Aussagepsychologie aus dem Aussageverhalten, der Persönlichkeit des Mädchens und der Umstände der Aussageentstehung genügend Zweifelspunkte und potentielle Verfälschungsfaktoren herausarbeiten, so dass der Realitätsgehalt der Belastungsaussage letztlich nicht mehr feststellbar war – und somit die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens bewegen.
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Sexueller Missbrauch eingeredet?