Die Hausmeisterin eines 5-stöckigen Gebäudes beobachtete interessiert von ihrem Innenhof aus, wie die beiden Feuerwehrmänner – einer davon unser Mandant – hoch droben mit allerlei Werkzeug hantierend und waghalsig aus dem Fester gebeugt, versuchten einen in der Dachrinne eingeklemmten Vogel zu befreien. Doch plötzlich entglitt ihnen eine Eisenstange und streckte die Dame nieder. Diese kam mit Kopfverletzung und ausgeschlagenen Zähnen ins Krankenhaus – konnte aber ebenso wie der Vogel bald wieder in die Freiheit entlassen werden.
Wir rieten unserem Mandanten zu schweigen. So konnte nicht festgestellt werden, wer die Stange fallen lies und ob unser Mandant seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte. Das Verfahren wurde sanktionslos eingestellt.