Unserem Mandanten wurde vorgeworfen seine Nichte sexuell missbraucht zu haben. Im Ermittlungsverfahren „rüsteten“ wir argumentativ massiv auf: Insb. streuten wir Zweifel an der Zuverlässigkeit der Erinnerung des Mädchens und stellten die angebliche Tatzeit in Frage. Dies verschaffte uns eine günstige Verhandlungsposition in der Hauptverhandlung, so dass wir letztlich das Verfahren vor dem Amtsgericht Fürstenwalde mit einem „Deal“ dergestalt abschliessen konnten, dass gegen den Mandanten nur eine 3-monatige Bewährungsstrafe verhängt wurde – und er damit nicht als vorbestraft gilt.
Auch in Fällen, in denen der Mandant an sich reuig und geständig ist, kann es sich also lohnen zunächst auf Basis des Akteninhalts die Gegenseite zu verunsichern und ein mögliches „Geständnis“ zurückzuhalten.
Presse: Missbrauch in Woltersdorf_ Mann belästigt eigene Nichte sexuell – das Urteil _ moz.de