Missbrauch in Woltersdorf: Mann belästigt eigene Nichte sexuell – das Urteil

Ein Prozess in Fürstenwalde wegen sexuellen Missbauchs in Woltersdorf nimmt eine unvorhergesehene Wendung. Das sagt der Angeklagte vor Gericht. (Symbolbild)
Patrick Pleul/dpa- 50-Jähriger gestand sexuellen Missbrauch seiner minderjährigen Nichte (2004–2007).
- Urteil: Drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, 3000 Euro Entschädigung.
- Geständnis ersparte der Geschädigten eine Aussage vor Gericht.
- Richter betont schwere Folgen für Opfer von sexuellem Missbrauch.
- Gesetzgeber verfolgt sexuelle Handlungen an Kindern ausnahmslos strafrechtlich.
Die Zusammenfassung wurde durch künstliche Intelligenz erstellt.
Die Taten liegen teilweise 20 Jahre zurück. Dennoch muss sich Michael D. (Name geändert) heute vor dem Amtsgericht Fürstenwalde dafür verantworten. Dem 50-jährigen Heizungsmonteur und Vater von drei Kindern wird vorgeworfen, in den Jahren 2004 bis 2007 an seiner in Woltersdorf lebenden Nichte sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben. Er habe sie unterm Schlafanzug gestreichelt, an den Oberschenkeln und im Schambereich berührt, heißt es in der Anklage.
Die genauen Tage der Tat und ihre Häufigkeit sind nicht mehr nachvollziehbar. Das missbrauchte Mädchen, das 1994 geboren worden ist, war zu dem Zeitpunkt noch ein Kind. Erst als Erwachsene hat die junge Frau ihren Onkel angezeigt, nachdem sie in Folge der psychischen und physischen Verletzungen eine Therapie machen musste. Nach aktuellem Strafrecht haben Betroffene generell bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres Zeit, um eine Anzeige zu erstatten. Vor Gericht erschienen sind nur der Angeklagte und sein Anwalt, die Geschädigte ist zu dieser Hauptverhandlung nicht geladen.
Gleich nach dem Verlesen der Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft verweist der Richter darauf, dass die Verteidigung ein Interesse an einem Rechtsgespräch habe. Dabei handelt es sich um eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Im konkreten Fall war ein solcher Deal aufgrund der aktuellen Situation und der zuvor stattgefundenen Gespräche zwischen dem Angeklagten und der Geschädigten möglich. Voraussetzung sei auch ein Geständnis des Angeklagten, hieß es. Bei einem solchen habe er eine Freiheitsstrafe zwischen drei und fünf Monaten zu erwarten.
Prozess in Fürstenwalde: Geständnis erspart Aussage
Dann wird eine halbe Stunde beraten. Danach räumt Michael D. die Vorwürfe der Anklage „vollumfänglich ein und macht sich diese zu eigen“. Dieses Geständnis wird ihm seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichtes hoch angerechnet. Erspart es doch der Geschädigten, noch einmal vor Gericht zu erscheinen. Auch weil der Angeklagte nicht vorbestraft sei, spricht sich die Staatsanwältin für eine Freiheitsstrafe von vier Monaten aus, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Verteidiger Claus Pinkerneil hält seinem Mandanten zugute, dass er schon bei seinem ersten Gespräch mit ihm geständig gewesen sei und nicht gemauert habe.
Der Anwalt schlägt eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung vor. Diesem Vorschlag folgt letztendlich auch das Gericht. Michael D. muss außerdem der Geschädigten 3000 Euro zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen. Der Richter, der viele ähnliche Fälle verhandelt hat, macht in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass sexueller Missbrauch Minderjähriger, dazu noch durch eine Vertrauensperson, einen schweren Straftatbestand darstellt.
Missbrauch hat gravierende Folgen für die Opfer
Dabei dürfe man nicht nur die Tat an sich bewerten, sondern auch die Folgen für das Leben dieser geschädigten Kinder. „Wir bekommen bei Gericht oft mit, dass es Jahre braucht, ehe solche Sachen zu Tage treten und verarbeitet werden können. Die Folgen sind gravierend für die Persönlichkeitsbildung, die Stabilität im Leben und für neue Partnerschaften“, so der Richter. Die Taten von damals wirkten lange nach, auch wenn sie nur in einem relativ kurzen Zeitfenster geschehen seien. In diesem Fall habe die Geschädigte erst relativ spät eine gute Therapie erhalten.
Der Gesetzgeber hat zum Schutze der Kinder strenge Maßstäbe geschaffen. Alle sexuellen Handlungen mit, an oder vor einem Kind werden strafrechtlich verfolgt. Bereits kurze sexualbezogene Berührungen im Bereich der primären Geschlechtsorgane auch oberhalb der Kleidung oder Küsse genügen für eine Anzeige.
Die späte Einsicht und das Geständnis des Angeklagten, die Gespräche zwischen ihm und der Geschädigten und die lange Zeit seit der Tat haben schließlich dazu geführt, dass Michael D. nicht ins Gefängnis muss.