Auf unseren Eilantrag hin für die Inhaberin eines Lampengeschäfts hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die „2G“-Regel im bayerischen Handel für sämtliche Geschäfte ersatzlos aufgehoben. Damit können in Bayern nunmehr wieder alle Menschen überall gleich und diskriminierungsfrei einkaufen. Die lästigen und für den Handel aufwändigen Kontrollpflichten entfallen.
BayVGH, Beschluss v. 19.01.22 (20.NE 21.3119)
Presse:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/2g-regel-im-bayerischen-einzelhandel-gekippt,SuyCyYm