Angriff ist die beste Verteidigung? Bloß nicht!

Was der über 80-jährige Mandant berichtete klang wie aus einem schlechten Film: Seine Töchter hätten ihn unter dem Vorwand mit seiner Frau einen Frau einen Ausflug machen zu wollen in ihr Haus bestellt. Dort fand er sich einem „Tribunal“ bestehend aus seinen  Töchtern und Schwiegersohn gegenüber, die ihn mit dem Vorwurf, er habe vor über 20 Jahren seine Enkel sexuell missbraucht, konfrontierten. Mit vorgehaltener Schrotflinte und unter Androhung die Vorwürfe publik zu machen, zwang man ihn, weite Teile seines Vermögens zu überschreiben. Dies tat er – völlig eingeschüchtert – auch zunächst.

Am nächsten Tag widerrief er – beraten durch seinen Bruder, einen Anwalt für Zivilrecht – die Erklärungen. Mehr noch: Nach dem Motto „Angriff ist die beste Verteidigung“ erstatteten sie Strafanzeige wegen räuberischer Erpressung.

Womit weder er, noch der strafrechtlich nicht versierte Anwalt gerechnet hatte: Da für die Staatsanwaltschaft aufgrund der im Raum stehenden Behauptung seiner Töchter nunmehr der Anfangsverdacht des  sexuellen Missbrauchs im Raum stand leitete sie ein Verfahren gegen unseren Mandanten ein. Dieses konnten wir zwar mit erheblichem Aufwand, insb. konfrontativen Vernehmungen der Enkel und mehreren aussagepsychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten letztlich nach rund 2 Jahren zur Einstellung bringen. Allerdings hätte sich der Mandant das Verfahren von vornherein wohl ersparen können, hätte er auf die seinerzeitige Erpressung überhaupt nicht reagiert.

Fazit: Im Strafrecht ist weniger „mehr“. Und auf keinen Fall sollte man auf Vorwürfe mit Gegenanzeigen etc reagieren, da man damit zwangsläufig ein Verfahren gegen sich selbst lostritt. Und bei weitem nicht immer gelingt es, die Vorwürfe soweit zu entkräften, dass eine Verurteilung verhindert werden kann.

 

 

Der Strafverteidiger

 

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Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

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