Erneute Bewährung für vorbestraften Späti-Räuber

Unser Mandant hatte offenbar eine wilde Spät(i)-Jugend: Nur wenige Monate, nachdem er wegen Diebstahls mit Waffen zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden war, überfiel er  während der offenen Bewährung zusammen mit einem unbekannten Mittäter einen Späti, indem er dem Inhaber eine täuschend ähnliche Scheinwaffe unter die Nase hielt. Der lies sich jedoch nicht beeindrucken und schlug – so die Anklage der Staatsanwaltschaft – die Täter mit einer Eisenstange in die Flucht.

Das Amtsgericht wollte unseren Mandanten noch für über 3 Jahre hinter Gitter schicken.

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Berlin stellten wir nun den Antrag, das Überwachungsvideo sachverständig auswerten zu lassen um damit zu beweisen, dass unser Mandant die Eisenstange von seinem Standort gar nicht sehen konnte – und somit möglicherweise den Überfall schon aus eigenen Motiven heraus abgebrochen hatte (was juristisch dann einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch dargestellt hätte).

In der Folge wurde die Staatsanwaltschaft gesprächsbereit, so dass man sich schliesslich auf eine nochmalige Bewährungsstrafe einigte.

Das Verfahren zeigt wieder einmal, dass es sich durchaus lohnen kann, juristische „Nebenkriegsschauplätze“ zu eröffnen, um die Justiz zum Einlenken zu bewegen.

 

Der Strafverteidiger

 

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Strafverteidigung. Sexualstrafrecht. Revision.

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