Unsere Mandantin zeigte der Polizei ein Maskenbefreiungsattest eines einschlägigen Szene-Arztes vor. Für die Beamten Grund genug, ihr ein Ermittlungsverfahren wegen „Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ anzuhängen.
Nachdem sie das Angebot einer Einstellung gegen eine Geldauflage von EUR 250.- abgelehnt hatte, erhielt sie einen Strafbefehl über EUR 3200.-. Nach Einspruch versuchte das Amtsgericht Aichach sie in einer mehrtägigen Verhandlung mürbe zu reiten und erhöhte die Strafe schliesslich auf EUR 4800.-.
In der nunmehrigen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Augsburg konnten wir – nach Stellung von Beweis- und Befangenheitsanträgen – nach über 2-jähriger Verfahrensdauer nunmehr schlussendlich einen Freispruch erwirken.