Unser Mandant war beschuldigt seine Bekannte im Schlaf vergewaltigt zu haben. Im Vorfeld der Verhandlung „rüsteten“ wir massiv argumentativ auf, indem wir zahlreiche Unstimmigkeiten in der Belastungsaussage aufführten, so dass eine extrem streitige Verhandlung mit mehreren Zeugen drohte.
Zu Beginn der Verhandlung initiierten wir dann Verständigungsgespräche, die vom Gericht mit Erleichterung aufgefriffen wurden. Da nach aktueller Rechtslage allerdings auch bei einem „Deal“ der vermeintlich Geschädigten trotzdem i,d.R. eine Aussage nicht vollständig erspart bleiben kann, konnten Nebenklage und Staatsanwaltschaft dazu bewegt werden, letztlich einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbusse von rund 2 Netto-Monatseinkommen zuzustimmen.
Der Fall zeigt, dass es essentiell für eine effektive Verteidigung ist, bereits im Vorverfahren intensiv gegen die Tatvorwürfe zu argumentieren um eine günstige Verhandlungsposition einzunehmen – ganz gleich ob diese Linie dann in der späteren Verhandlung fortgeführt wird oder nicht (im vorliegende Fall wünschte der Mandant eine schnelle und kostengünstige Lösung)..


