Er hatte während der Corona-Pandemie in einem Video-Post auf Facebook Parallelen im Umgang mit Ungeimpften und den Novemberpogromen gezogen. Grund genug für die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Florian Jäger Anklage wegen Volksverhetzung zu erheben, da ihrer Ansicht nach in einem solchen Vergleich eine Verharmlosung des Nationalsozialismus läge.
Vom Amtsgericht Fürstenfeldbruck wie auch in der Berufung vor dem Landgericht München II wurde er hierfür – damals noch nicht durch uns vertreten – zu einer Geldstrafe verurteilt.
Wir übernahmen die Revision und konnten für unseren Mandanten vor dem Bayrischen Obersten Landesgericht einen Freispruch erwirken, da die unteren Instanzen die Reichweite der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit verkannt hatten: Die Aussage, dass „von der Politik immer einfache und populistische Lösungen und „Sündenböcke“ gesucht würden, und dass das 1938 die Juden und heute die Ungeimpften seien“, ist vielmehr „offensichtlich vom Schutzbereich des Art. 5 I GG gedeckt“, bestätigte das BayObLG (207 StRR 440/23).